Google Fonts und DSGVO

Google Fonts

Mit dem Urteil des Landgerichts München vom 20.01.2022 ist nun auch die Verwendung von Google Fonts über die Fonts API nicht mehr datenschutzkonform. Die Schriftarten von Google kann man jedoch lokal einbinden und weiter verwenden. Dafür müssen die Google Fonts heruntergeladen werden, in den richtigen Format umgewandelt und auf dem Server der Website hochgeladen. Google API muss deaktiviert und entfernt werden und die lokalen Schriften verknüpft.

Das Laden der Schriftarten vom lokalen Server macht Ihre Website nicht nur DSGVO-konform, aber noch zusätzlich schneller.

Achtung! Auch durch die Einbindung von Elementen eines Drittanbieters per iframe oder Script (z. B. GoogleMaps, YouTube Videos, Google ReCaptcha etc.) werden möglicherweise GoogleFonts geladen. Diese Elemente dürfen ohne Einwilligung des Website Besuchers nicht geladen werden.

Gerne implementieren wir die nötigen Anpassungen bezüglich Google Fonts auf Ihrer Website.  Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!